gemeinsam - achtsam - bewusst

Tarife / Einrichtung


Tarife und Bedingungen

Wochenendmiete mit nur einer Nacht

  • Grundtaxe                                                                                            Fr. 480.00
  • zus. pro Person/Nacht ab 6 J.                                                   Fr.       9.00
  • zus. pro Kind/Nacht bis 6 J.                                                       Fr.       7.00
  • Es werden mind. 30 Übernachtungen gerechnet

Wochenendmiete mit mehreren Nächten

Wochenende gilt ab Donnerstag- bis Montagmittag

  • Grundtaxe                                                                                              Fr.      480.00
  • zus. pro Person/Nacht  ab 6 J.                                                    Fr.            9.00
  • zus. pro Kind/Nacht bis 6 J.                                                         Fr.            7.00
  • Die ersten 3 Nächte werden mit mind. je 15 Übernachtungen berechnet

Wochenmiete ab Montag bis Freitagmittag

  • Grundtaxe                                                                                              Fr.      380.00
  • zus. pro Person/Nacht  ab 6 J.                                                    Fr.            9.00
  • zus. pro Kind/Nacht bis 6 J.                                                         Fr.            7.00
  • Für Schulen:
    zus. pro Schüler/Nacht                                                                  Fr.            7.00

Wochenmiete inkl. Wochenende Freitag- bis Sonntagmittag

und Feiertage

  • Grundtaxe                                                                                              Fr.      480.00
  • zus. pro Person/Nacht  ab 6 J.                                                    Fr.            9.00
  • zus. pro Kind/Nacht bis 6 J.                                                         Fr.            7.00
  • Die ersten 3 Nächte werden mit mind. je 15 Erwachsenen berechnet

Gäste, welche im im Zelt/Camper übernachten:

pro Person/Nacht ab 6 J.                                                                             Fr.            9.00

pro Person/Nacht bis 6 J.                                                                            Fr.            7.00


Silvester 

 1 Nacht  :  Fr. 1`200.00 alles inklusive, mit Materialtransport ohne Reinigung, max. 25. Personen

2 Nächte: Fr. 1`400.00 alles inklusive, mit Materialtransport,

ohne Reinigung, max 25 Personen

3 Nächte: Fr. 1`600.00 alles inklusive, mit Materialtransport,

ohne Reinigung, max. 25 Personen

 

Wegen dem Wildschutz sind Feuerwerke nicht erlaubt


Zusätzlich Miete Elfenstube für Schulen, Kurse und Seminare

 

pro Tag                                                                                                                   Fr.       30.00


Im Mietpreis inbegriffen sind                

  • Wasser
  • Putzmittel

 

Im Mietpreis NICHT inbegriffen sind   

  • Stromkosten      Fr. 20.00/Tag (Wasser pumpen, Heizung, Warmwasser, Licht, Kühlschrank)
  • Holz         vom 15.09. - 15.05.    Fr. 35.00/Tag
  • Holz         vom 16.05. - 14.09.    Fr. 15.00/Tag                                                      Mit Zentralheizung Fr. 35.00/Tag
  • Kur- und Beherbergungstaxen
  • Kehrichtgebühren


End-, resp. Nachreinigung                       

Erfolgt die Reinigung nicht durch den Mieter, ist eine Pauschale

von Fr. 250.00 zu bezahlen. Ist eine Nachreinigung durch den

Vermieter notwendig, wird der Aufwand, jedoch mindestens für

Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.

 

Verlorene oder zerstörte Gegenstände müssen gemeldet und

bezahlt werden.

 

 


Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung, staatliche Abgaben usw.) werden am Mietende abgerechnet und sind gemäss Rechnung zu bezahlen.

 

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Hüttenwart zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt die Grundtaxe und die Bearbeitungsgebühr geschuldet.

 

 

Besichtigung / Buchung

Auf Wunsch kann die Hütte besichtigt werden.

Bitte melde dich für einen Termin bei Barbara Rubi

031 701 01 10 oder 079 761 22 90

 

Die Reservierung erfolgt über Internet info@sueftenenhuette.ch oder www.sueftenenhuette/reservieren .

 

 


Grundriss / Plan


Ausstattung

  • 39 Schlafplätze mit Wolldecken und Kissen (bitte Schlafsäcke mitnehmen)
  • Zimmer/ Schlafplätze: 2/8, 2/10, Leiterzimmer 1/3
  • Aufenthaltsraum, Küche mit Holzkochherd und –backofen
  • Holzzentralheizung
  • 3 WC, Waschraum
  • 2 Duschen
  • Trocknungsraum
  • Aussenfeuerstelle

 

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Hüttenwart umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Schlafplätze belegt werden. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Hütte mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurück zu geben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

6. Annullierung

 

Erfolgt die Abmeldung bis 2 Monate vor Besetzungstermin

 

so erhalten die Mieter die Anzahlung zurück,abzüglich

Fr. 40.00 Bearbeitungsgebühren

 

Erfolgt die Abmeldung unter 2 Monaten bis 31 Tage vor Besetzungstermin ist die Grundpauschale von

Fr. 480.00 zu bezahlen

 

Erfolgt die Abmeldung unter 30 Tage vor Besetzungstermin

ist die Hälfte der Summe der provisorischen Kostenzusammenstellung laut Vertrag zu bezahlen.

 

Bei Kursen und Seminaren können Annulations - Anpassungen vorgenommen werden

 

 

Erfolgt eine Annullierung seitens Vermieter, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet. Eine Entschädigung ist

höchstens im Umfang der Anzahlung geschuldet.

 

 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.