Vertragsbestimmungen - Süftenenhütte - Das Gruppen- und Seminarhaus im Berner Oberland

Direkt zum Seiteninhalt
Wissenwertes

Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss

Die Reservation der Süftenenhütte wird  dem Mieter per E-Mail bestätigt. Gleichzeitig wird der Mietvertrag und  die allgemeinen Vertragsbedingungen zugestellt.

Mit dieser  Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert  10 Tagen fällig. Der Mietvertrag ist innert gleicher Frist  unterschrieben an den Vermieter zu retournieren.

Trifft der  unterzeichnete Vertrag nicht fristgerecht beim Vermieter ein oder bleibt  die fristgerechte Anzahlung aus, so kann der Vermieter ohne weitere  Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig  vermieten. Es werden die Annullierungskosten zur sofortigen Zahlung  durch den Mieter fällig (vgl. Ziff. 6). Gleiches gilt, wenn eine  Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder widerrufen wird.


2. Zahlungsbedingungen

 Mit Buchungsbestätigung einer Reservation durch den Mieter wird eine  Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig (vgl. Ziff.  1).

Nach Mietende erfolgt die Endabrechnung, welche  insbesondere die im Mietpreis nicht inbegriffenen Nebenkosten für Holz  und allfällige End- oder Nachreinigung enthält. Die Endabrechnung ist  innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Allfällige Kosten für Parkgebühren, Gepäcktransport im Winter, Miete von  Winterausrüstung etc. sind vom Mieter mit den Drittanbietern zu  vereinbaren und diesen direkt zu begleichen.


3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen

Sofern nicht anderes vereinbart, kann das Mietobjekt ab 14 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Check out ist spätestens um 12:30 am Abreisetag. Bei gebuchter Endreinigung endet die Mietdauer um 11:00. Eine spätere Abreise ist nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand  übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar  unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter  zu rügen, andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in  einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der Mietzins im vollen Umfang geschuldet.


4. Sorgfältiger Gebrauch, Hausordnung

 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen,  die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern  Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung kann auf der  Homepage sowie vor Ort im Mietobjekt eingesehen werden. Bei allfälligen  Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Das  Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenanzahl  belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem  Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.

Sofern die  Zufahrtsstrasse nicht wegen Wintersports geschlossen ist, darf mit  Fahrzeugen für den Güterumschlag bis zum Mietobjekt gefahren werden. Die  Fahrzeuge sind hernach auf dem öffentlichen Parkplatz abzustellen und  dürfen nicht neben der Hütte geparkt werden.

 Verstösst der Mieter oder seine Gäste in schwerer Weise gegen die gegen  diese Verpflichtungen oder wird das Mietobjekt mit mehr als der  vertraglich vereinbarten Personenanzahl belegt, kann der Vermieter den  Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt  der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben  vorbehalten.


5. Rückgabe des Mietobjektes
Das  Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar  zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese  Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter  vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen  oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die  Reinigung der Küche sowie des Kücheninventars (einschliesslich Geschirr,  Besteck, Kühlschrank und Tiefkühler).

Wird das Mietobjekt in  ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben,  kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für  Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der  Mieter ersatzpflichtig.


6. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Miettermin: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
60 bis 31 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises, mindestens CHF 500.-
unter 30 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes Mietzins geschuldet.

 Bei Mietern die Kurse oder Seminare anbieten, können durch Vereinbarung  mit dem Vermieter Anpassungen der Annullierungsbedingungen vorgenommen  werden.

Erfolgt eine Annullierung seitens des Vermieters, wird  die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet. Eine Entschädigung ist  höchstens im Umfang der Anzahlung geschuldet, jegliche weitere Haftung  des Vermieters wird wegbedungen.


7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als  ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes  vereinbart.


 
     
Kontakt:
Vanda Lory & Steve Baumberger
Süfternen 65, 3156 Riffenmatt
info@sueftenenhuette.ch

Zurück zum Seiteninhalt